Andreas Kropp , Architekt , freischaffend ,Architektenkammer NW , Mitglied seit dem 6.3.1991 , Mitgl. Nr.: A 22910 . Für die berufsrechtlichen Regelungen gilt das: Baukammerngesetz NRW, kurz: BauKaG NRW, sowie die Satzung der Architektenkammer NRW; erreichbar durch einen Link auf die entsprechenden Internetseiten der Architektenkammer NW (zu finden unter www.aknw.de/mitglieder/gesetze-verordnungen/).
Inschrift an einem Fachwerkhaus aus dem Jahre 1700